Krankheits- und Störungsbilder

Die Behandlung folgender psychischer Erkrankungen und Störungen ist in meiner Praxis möglich:

- Depressionen

- Angst- und Panikstörungen

- Persönlichkeitsstörungen

- Belastungs- und Anpassungsstörungen

- Sexualstörungen

- Somatoforme Störungen (u.a. Schmerzsyndrome)

- Schlafstörungen

- Überforderungssyndrome / Burn-Out

- Sucht- bzw. Abhängigkeitserkrankungen

- Essstörungen wie Bulimie, Anorexie und Adipositas

- Befristete Nachbetreuung nach Psychosen

- Zwangsstörungen

 

Außerdem biete ich Menschen in folgenden Lebenskrisen gerne Beratung oder Therapie an:

Beziehungsprobleme

Mobbing/ Bossing

Zustand nach Mitteilung einer schwerwiegenden Diagnose

Ungewollte Kinderlosigkeit

 

In meiner Praxis werden folgende individuellen Leistungen ebenso angeboten:

Gespräche mit beratendem Charakter (z.B. Ehe-, Paar-, Sexual- und Familienberatung)

Erstellen von fachärztlichen Befundberichten auf Wunsch des Patienten      

 

Wann wird die Behandlung NICHT von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?

Die Psychotherapierichtlinien (§ 1, Absatz 5 und 6) geben Antwort darauf:

(5)     „Die Psychotherapie ist keine Leistung der GKV und gehört nicht zur vertragsärztlichen Versorgung, wenn sie nicht dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur Berufsförderung bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung, körperbezogene Therapieverfahren, darstellende Gestaltungstherapie sowie heilpädagogische oder ähnliche Maßnahmen.“

(6)      „Die ärztliche Beratung über vorbeugende und diätetische Maßnahmen wie auch die Erläuterungen und Empfehlungen von übenden und therapiefördernden Begleitmaßnahmen sind ebenfalls nicht Psychotherapie und ebenfalls nicht Bestandteil der psychosomatischen Grundversorgung.“